Zu jedem Treffen gehören Regeln
BimmerFest hausordnung
Um die Sicherheit der Veranstaltung bestmöglich zu gewährleisten, hat der Veranstalter Regeln aufgestellt. Mit dem Betreten der Event-Location erklärt sich der Besucher automatisch mit dieser Hausordnung einverstanden.
Zero-Tolerance-Drogenpolitik
GT Events organisiert drogenfreie Veranstaltungen und verfolgt eine strikte Zero-Tolerance-Politik. Der Konsum und/oder Besitz von Drogen auf der Veranstaltung ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung wird der Besucher vom Veranstaltungsgelände verwiesen und gegebenenfalls der Polizei übergeben.
Zutritt unter Alkoholeinfluss
Es ist verboten, das Veranstaltungsgelände unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen zu betreten. Wird dies festgestellt, wird der Zutritt verweigert.
Zutritt
Der Zutritt zur Veranstaltung wird gewährt, wenn der Besucher im Besitz eines gültigen Lichtbildausweises ist. Bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten, wie etwa Betrug mit Eintrittskarten oder Paddock-Tickets, wird der Besucher vom Gelände verwiesen und Anzeige bei der Polizei erstattet. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, bestimmten Besuchern den Zutritt zur Location zu verweigern. Dies kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ein Eintrittsticket berechtigt zum Zutritt des Veranstaltungsgeländes am Tag des Events von 10:00 bis 17:00 Uhr.
No Re-Entry (Kein Wiedereinlass)
Während der Veranstaltung gilt eine strikte No-Re-Entry-Politik. Sobald ein Besucher die Venue verlässt, ist ein erneuter Zutritt nicht mehr möglich. Hierbei werden unter keinen Umständen Ausnahmen gemacht. Dies gilt auch dann, wenn der Besucher seinen BMW auf der Event-Location geparkt hat und später zurückkehren möchte, um das Fahrzeug abzuholen. Besucher müssen sicherstellen, dass sie alle benötigten Gegenstände beim Verlassen des Geländes direkt mitnehmen. Bitte beachten Sie: Das Verlassen des Geländes zu Fuß ist nicht gestattet.
Ausweispflicht
Auf Verlangen des Veranstalters oder des Personals müssen sich Besucher ausweisen können. Kann kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Als gültiges Ausweisdokument gilt: ein Reisepass, ein Personalausweis oder ein Führerschein. Kopien werden nicht akzeptiert.
Befolgen von Anweisungen
Den Anweisungen des (Sicherheits-)Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Weigert sich ein Besucher, diesen Anweisungen nachzukommen, ist der Veranstalter berechtigt, ihn vom Gelände zu verweisen.
Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Event mitgebracht werden:
Weiche Drogen, harte Drogen, Glaswaren, (Haustiere), Gegenstände mit diskriminierenden und/oder provokativen Texten und/oder Darstellungen, Hieb-, Stich-, Schuss- oder Stoßwaffen sowie andere Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden könnten, Gegenstände, die die Sicherheit, Gesundheit oder das Wohlbefinden der Besucher negativ beeinflussen könnten, Sprühdosen, Zerstäuber, Feuerwerk und Fackeln. Zudem ist es verboten, während der Veranstaltung zu grillen oder auf andere Weise selbst Speisen mittels Gas-, Strom- oder Kohlevorrichtungen zuzubereiten.
Handel und Verkauf
Es ist verboten, ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters auf und/oder rund um das Veranstaltungsgelände sowie auf den Parkplätzen Waren zu verkaufen oder zum Kauf anzubieten. Unternehmen können sich im Vorfeld anmelden und Gewerbeflächen mieten. Ein Eintrittsticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der Veranstaltung. Einladungen von Teilnehmern und/oder Ausstellern berechtigen ebenfalls nicht zum Handel auf deren gebuchter Fläche. Sollte der Veranstalter dennoch feststellen, dass die Veranstaltung unberechtigt für Handelszwecke genutzt wird, reicht ein eindeutiges Foto der Handlung aus, um dem jeweiligen Teilnehmer nachträglich einen Tarif von 200 % der genutzten Fläche durch GT Events in Rechnung zu stellen. Eine Korrespondenz hierzu mit GT Events ist ausgeschlossen.
Verbot des Verkaufs von Speisen und Getränken
Es ist verboten, Speisen und/oder Getränke auf und/oder rund um das Veranstaltungsgelände zum Kauf anzubieten. Für den Verkauf von Gastronomieangeboten hat der Veranstalter klare Vereinbarungen mit den vor Ort anwesenden Gastronomiebetrieben getroffen.
Werbeaktivitäten
Es ist verboten, ohne Genehmigung des Veranstalters auf und/oder rund um das Veranstaltungsgelände sowie auf den Parkplätzen Flyer zu verteilen, Poster und/oder Banner aufzuhängen oder andere Werbeaktivitäten durchzuführen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Standard-Strafgebühr von 250 € erhoben sowie ein sofortiger Verweis vom Gelände ausgesprochen. Ein Foto der Werbeaktivität ist als Nachweis ausreichend. Eine Korrespondenz hierzu mit GT Events ist ausgeschlossen.
Fahren auf dem Gelände
Die Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände beträgt 15 km/h. Das Herumfahren ohne Erlaubnis des Veranstalters ist nicht gestattet. Burn-outs und Donuts sind strengstens verboten. Verursacht ein Teilnehmer durch solche Handlungen Schäden an der Location, werden diese Schäden direkt vom Teilnehmer eingefordert.
Lautstärke
Auf dem Veranstaltungsgelände kann es zeitweise zu lauten Geräuschen kommen, solange diese den zulässigen Wert von 85 dB nicht überschreiten. Der Veranstalter empfiehlt das Tragen von Gehörschutz während der gesamten Veranstaltung und übernimmt keine Haftung für eventuelle Gehörschäden.
Programm
Das Programm versteht sich unter Vorbehalt. Sollten ein oder mehrere Programmpunkte ausfallen, wird stets versucht, einen gleichwertigen Ersatzprogrammpunkt zu planen. Eine Rückerstattung von Eintrittskarten oder eine sonstige Kostenentschädigung erfolgt in keinem Fall, es sei denn, dies wurde im Vorfeld ausdrücklich angegeben.
Schadensfälle
Schäden, die zwischen Besuchern untereinander entstehen, müssen auch untereinander geregelt werden. Bei Fahrzeugschäden nutzen Sie bitte das Standard-Schadenformular, das jeder im Auto mitführen sollte. Wenn Sie Eigentum des Veranstalters oder der Event-Location beschädigen oder zerstören, müssen Sie den entstandenen Schaden direkt vor Ort in bar mit dem Veranstalter oder dem Vermieter des Geländes abrechnen. Schäden an teilnehmenden Fahrzeugen, die durch den Veranstalter verursacht wurden, können ausschließlich während der Veranstaltung gemeldet werden. Der Schaden muss mit B.R. (Brian) Klifman besprochen werden, damit dieser gemeinsam begutachtet werden kann. Nach Ende der Veranstaltung ist die Einreichung einer Schadensersatzforderung (auch in schriftlicher Form) nicht mehr möglich.
Haftungsausschluss (Eigenes Risiko)
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. GT Events sowie die für die Organisation tätigen Mitarbeiter können nicht für Verletzungen und/oder Sach- oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden, die den Besuchern der Location und/oder der Veranstaltung entstehen könnten.
Sonstige Situationen
In Situationen, die nicht durch diese Hausordnung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt sind, entscheidet der Veranstalter über die zu ergreifenden Maßnahmen. Die Entscheidung des Veranstalters ist hierbei bindend.